Informationen zur Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/ oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnte.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse
„Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/ oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können auch auf alle anderen Risikoarten einwirken und als ein Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. In unserem Risikomanagementsystem betrachten wir Nachhaltigkeitsrisiken als Teilfaktoren anderer Risikoarten, insbesondere von Markt-, Adress- und Reputationsrisiken.“
Die HANSAINVEST hat das Portfolio- und Asset Management für ihre Fonds im rechtlich zulässigen Umfang an verschiedene externe Portfolio- und Assetmanager ausgelagert. Den Portfoliomanagern steht bezüglich der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds ein Ermessen zu. Das gilt auch für Anlageempfehlungen der Asset Manager. Ob, wie und in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken dabei berücksichtigt werden, hängt wesentlich von der Anlagestrategie des einzelnen Fonds ab. Die HANSAINVEST nimmt darauf grundsätzlich keinen Einfluss. Allerdings prüft sie im Vorfeld einer Auslagerung oder Beauftragung und anschließend laufend, ob bei einem Geschäftspartner Nachhaltigkeitsrisiken in Form von Governance- oder Compliance-Mängeln vorliegen. Damit beugt sie insbesondere Reputationsrisiken vor, die eintreten könnten, falls die HANSAINVEST und/ oder einer ihrer Fonds mit fragwürdigen oder gar kriminellen Praktiken eines ihrer Partner in Verbindung gebracht würde. Sie fragt bei ihren (künftigen) Portfolio- und Assetmanagern ab, welche Verfahren diese zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten eingerichtet haben. Ferner ist die HANSAINVEST dafür verantwortlich, dass ihre Fonds einschließlich der Investitionsentscheidungen im geltenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmen, insbesondere bezüglich der Berücksichtigung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken, verwaltet werden.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Soweit die HANSAINVEST für Investmentvermögen das Portfoliomanagement die Portfolioverwaltung ausgelagert hat, trifft der Portfoliomanager Portfolioverwalter die Investitionsentscheidungen, wobei die HANSAINVEST ihre Portfoliomanager Portfolioverwalter aktuell nicht dazu verpflichtet die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Soweit die HANSAINVEST das Portfoliomanagement die Portfolioverwaltung für die verwalteten Investmentvermögen selbst erbringt, berücksichtigt sie keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihren Investitionsentscheidungen, da die Datenlage hinsichtlich der Erhebung und ihrer Vergleichbarkeit kompliziert ist. Zudem sind bereits weitere Änderungen der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die konkreten Anforderungen an die Erhebung und Darstellung der Indikatoren angekündigt, so dass uns die Einrichtung entsprechender Verfahren aktuell nicht sachgerecht erscheint. Die Entscheidung, ob und wann die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zukünftig berücksichtigt werden, wird jährlich unter Berücksichtigung der regulatorischen Entwicklungen und der Datenlage überprüft. Die Überprüfung im Jahr 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt werden.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
Gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 muss die HANSAINVEST angeben, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht.
Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden der HANSAINVEST bestimmen sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Die tarifliche Vergütung stellt den Schwerpunkt der Vergütung von Mitarbeitenden durch die HANSAINVEST dar. Neben der tariflichen bzw. fixen Vergütung erhalten einzelne Mitarbeitende auch zusätzliche variable oder sonstige Vergütungsbestandteile. Das Vergütungssystem der HANSAINVEST ist nicht an Nachhaltigkeitsziele im engeren Sinne geknüpft, trotzdem sieht die HANSAINVEST das eingerichtete System der Vergütung auf Basis von Tarifverträgen als geeignet an, um auf der einen Seite das Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu fördern und auf der anderen Seite in Bezug auf den variablen Anteil eine flexible Gestaltungsform, die künftig auch an einzelne Nachhaltigkeitsziele geknüpft sein könnte.
Das eingerichtete Vergütungssystem bietet keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken zu Lasten der Gesellschaft, der von ihr verwalteten Fonds und deren Anlegerinnen und Anleger einzugehen.
Stand: 26.08.2024
LEI-Code: 529900SII8DFVTEMPX63
Änderungshistorie
Version | Datum | Zusammenfassung der Änderungen |
1 | 2022 | Erstmalige Veröffentlichung |
2 | April 2023 | Anpassung der Begründung für die Nichtberücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren |
3 | Februar 2024 | Formale Anpassungen |
4 | August 2024 | Anpassung der Begründung für die Nichtberücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Aktualisierung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik |