Informationen zur Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/ oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnte.

Einbeziehung von Nachhaltig­keits­risiken in Investitions­entscheidungs­prozesse

„Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf unser Unternehmen und/ oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können auch auf alle anderen Risikoarten einwirken und als ein Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. In unserem Risikomanagementsystem betrachten wir Nachhaltigkeitsrisiken als Teilfaktoren anderer Risikoarten, insbesondere von Markt-, Adress- und Reputationsrisiken.“

Die HANSAINVEST hat das Portfolio- und Asset Management für ihre Fonds im rechtlich zulässigen Umfang an verschiedene externe Portfolio- und Assetmanager ausgelagert. Den Portfoliomanagern steht bezüglich der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds ein Ermessen zu. Das gilt auch für Anlageempfehlungen der Asset Manager. Ob, wie und in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken dabei berücksichtigt werden, hängt wesentlich von der Anlagestrategie des einzelnen Fonds ab. Die HANSAINVEST nimmt darauf grundsätzlich keinen Einfluss. Allerdings prüft sie im Vorfeld einer Auslagerung oder Beauftragung und anschließend laufend, ob bei einem Geschäftspartner Nachhaltigkeitsrisiken in Form von Governance- oder Compliance-Mängeln vorliegen. Damit beugt sie insbesondere Reputationsrisiken vor, die eintreten könnten, falls die HANSAINVEST und/ oder einer ihrer Fonds mit fragwürdigen oder gar kriminellen Praktiken eines ihrer Partner in Verbindung gebracht würde. Sie fragt bei ihren (künftigen) Portfolio- und Assetmanagern ab, welche Verfahren diese zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten eingerichtet haben. Ferner ist die HANSAINVEST dafür verantwortlich, dass ihre Fonds einschließlich der Investitionsentscheidungen im geltenden gesetzlichen und vertraglichen Rahmen, insbesondere bezüglich der Berücksichtigung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken, verwaltet werden.

 

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH (LEI: 529900SII8DFVTEMPX63) (nachfolgend HANSAINVEST) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im nachfolgend ausgeführten Rahmen. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impact oder kurz: PAI) von der HANSAINVEST.

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden erstmals ab dem 1. Juni 2025 berücksichtigt und beziehen Investitionsentscheidungen bis einschließlich 31. Dezember 2025 ein.

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) gelten Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung als Nachhaltigkeitsfaktoren. Die HANSAINVEST verwaltet als Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft Investmentvermögen sowohl mit Anlagen in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente als auch mit Anlagen in Immobilien und andere Sachwerte. Dabei hat sie für einige Fonds die Portfolioverwaltung ausgelagert. 

Die Berücksichtigung der PAI hängt unter anderem von den verbindlichen Anlagestrategien der Investmentvermögen, der Art ihrer Vermögensgegenstände und der Verfügbarkeit von Daten ab. Sofern die HANSAINVEST die Portfolioverwaltung ausgelagert hat, trifft der Portfolioverwalter im Rahmen der vertraglichen Vorgaben und in Abhängigkeit der jeweiligen Anlagestrategie des Investmentvermögens die Anlageentscheidung. Soweit die HANSAINVEST Anlagen im Rahmen von sog. Advisory-Mandaten tätigt, erfolgt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der Empfehlung des jeweiligen Anlageberaters. Im Rahmen ihrer Eigenmittelanlagen berücksichtigt die HANSAINVEST keine Nachhaltigkeitsfaktoren. 

Zur Wahrung ihrer Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Auswirkungen der PAI bezieht die HANSAINVEST die dafür benötigten Daten in der Regel über anerkannte Datenanbieter und/oder andere Dienstleister. Ist die Berücksichtigung der PAI gemäß der Anlagerichtlinien der Investmentvermögen verbindlich, wird dies im Rahmen der Anlagegrenzprüfung überwacht. 

Als Unterzeichnerin der UN PRI (Principles for Responsible Investment) und Mitglied relevanter Branchenverbände wie dem BVI oder ZIA engagiert sich die HANSAINVEST bei der Förderung verantwortungsvoller Investitionen. Darüber hinaus tritt sie als aktiver Anteilseigner auf, indem sie Stimmrechte im Namen ihrer Kunden ausübt und mit den Unternehmen einen Dialog über verschiedene nachhaltigkeitsbezogene Themen, wie bspw. den Umgang mit Kontroversen im Hinblick auf Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte, führt.

 

Einbeziehung von Nachhaltig­keits­risiken in die Vergütungs­politik

Gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 muss die HANSAINVEST angeben, inwiefern die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht. 

Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden der HANSAINVEST bestimmen sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Die tarifliche Vergütung stellt den Schwerpunkt der Vergütung von Mitarbeitenden durch die HANSAINVEST dar. Neben der tariflichen bzw. fixen Vergütung erhalten einzelne Mitarbeitende auch zusätzliche variable oder sonstige Vergütungsbestandteile. Das Vergütungssystem der HANSAINVEST ist nicht an Nachhaltigkeitsziele im engeren Sinne geknüpft, trotzdem sieht die HANSAINVEST das eingerichtete System der Vergütung auf Basis von Tarifverträgen als geeignet an, um auf der einen Seite das Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu fördern und auf der anderen Seite in Bezug auf den variablen Anteil eine flexible Gestaltungsform, die künftig auch an einzelne Nachhaltigkeitsziele geknüpft sein könnte. 

Das eingerichtete Vergütungssystem bietet keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken zu Lasten der Gesellschaft, der von ihr verwalteten Fonds und deren Anlegerinnen und Anleger einzugehen.

 

Stand: 01.06.2025
LEI-Code: 529900SII8DFVTEMPX63

Änderungshistorie

VersionDatumZusammenfassung der Änderungen
12022Erstmalige Veröffentlichung
2April 2023Anpassung der Begründung für die Nichtberücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
3Februar 2024Formale Anpassungen
4August 2024

Anpassung der Begründung für die Nichtberücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aktualisierung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik

5Juni 2025Anpassung der Begründung für die Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

 

Sustainability Commitment