Information der Anleger über die Transaktionskostenanalyse der HANSAINVEST
Die HANSAINVEST führt für alle verwalteten Wertpapier-Sondervermögen eine Transaktionskostenanalyse durch. Hierzu wurde das Verfahren des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. zur Transaktionskostenanalyse umgesetzt.
Vereinfacht dargestellt sind die Transaktionskosten definiert als die gesamten ermittelbaren Kosten für Käufe/Verkäufe (Umsätze) im Sondervermögen. Die Transaktionskosten in % vom Umsatz entsprechen dem Verhältnis der Transaktionskosten zum Gesamtumsatz. Die Transaktionskosten in % vom durchschnittlichen Fondsvermögen entsprechen dem Verhältnis der Transaktionskosten zum durchschnittlichen Fondsvolumen.
Die HANSAINVEST stuft die Sondervermögen in 3 Kategorien je nach Risikogehalt ein. Aus den Kategorien wird auf die zu erwartenden Transaktionskosten mittels Expertenschätzung basierend auf historischen Analysen geschlossen. Im Bedarfsfall werden Einzelfallanpassungen durchgeführt.
Prozessual wendet die HANSAINVEST folgende Verfahrensweise an:
1. Ermittlung der Transaktionskosten auf Basis der o.g. Kennzahlen
2. Vergleich der ermittelten Kennzahl je nach Kategorieeinstufung des Fonds. Bei Überschreitung des Limits Angabe einer Warnmeldung.
3. Auswertung auf Gesamtfondsbasis.
4. Bei Ausweis einer Warnung auf Gesamtfondsebene ergibt sich eine Identifikation als "kritischer" Fonds. Es wird Rücksprache mit dem Fondsmanager gehalten und eine Rückführung der Transaktionskosten auf eine „normale" Größenordnung veranlasst.
5. Überwachung der Rückführung.