Vergütungspolitik

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt die HANSAINVEST den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). § 37 KAGB umfasst Regelungen zu den Vergütungssystemen, welche für die Vergütungen der Geschäftsführer und allen Mitarbeitern der HANSAINVEST Anwendung finden.

Angaben über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt die HANSAINVEST den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). § 37 KAGB umfasst Regelungen zu den Vergütungssystemen, welche für die Vergütungen der Geschäftsführer und allen Mitarbeitern der HANSAINVEST Anwendung finden.

Die HANSAINVEST unterzieht ihr Vergütungssystem einer jährlichen Überprüfung, diese Überprüfung erfolgt regelmäßig auch im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen. Mit dem Aufsichtsrat werden die Vergütungssysteme jährlich erörtert.

Bei Änderungen der Unternehmens- oder Risikostrategie erfolgt eine außerplanmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik und –praxis, um diese ggf. den neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

 

Ausgestaltung der Vergütung

Geschäftsführer
Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

 

Leitende Angestellte
Die Vergütung für die leitenden Angestellten erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme oder einer leistungsorientierten Vergütung. Grundlage für die Berechnung der leistungsorientierten Vergütung sind zu Beginn eines Jahres getroffene Zielvereinbarungen und deren Zielerreichungsgrad zum Ende des Jahres.
Der mögliche variable Anteil an der Gesamtvergütung beträgt maximal 30 % bezogen auf die feste Vergütung. Sie bietet keinen Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für einzelne Fonds einzugehen, da die Vergütung nicht von der Wertentwicklung einzelner Fonds abhängt.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe.