Bearbeitung von Beschwerden bei der Hansainvest

Die HANSAINVEST hat wirksame Verfahren zur angemessenen und unverzüglichen Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet (Beschwerdemanagement).

1. Allgemeines

Die HANSAINVEST hat wirksame Verfahren zur angemessenen und unverzüglichen Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet (Beschwerdemanagement).

Unter die erfassten Beschwerden fallen alle Hinweise auf potenzielle Fehler der HANSAINVEST, die von Anlegern eines von der HANSAINVEST verwalteten Investmentvermögen geäußert werden.

Mit ihrem Beschwerdemanagement erfüllt die HANSAINVEST zum einen rechtliche Anforderungen, zum anderen ist aktives Beschwerdemanagement ein wichtiges Anliegen der HANSAINVEST zur Erfüllung von Unternehmensinteressen wie Steigerung der Anlegerbindung und Kundenzufriedenheit sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Abläufe.

 

2. Einreichung von Beschwerden

Die HANSAINVEST bietet ihren Anlegern die Möglichkeit Beschwerden online, per Post oder telefonisch an die Gesellschaft zu übermitteln:

Unsere Mitarbeitenden im Kundenservice sind montags bis freitags zwischen

8.00 und 18.00 Uhr für Sie da:
Telefon +49 40 3 00 57-62 96
Telefax +49 40 3 00 57-60 70
Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail an info@~@hansainvest.de schreiben.

Wenn Sie eine etwaige Beschwerde schriftlich einreichen möchten, senden Sie diese bitte an:

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
Abteilung Compliance
Kapstadtring 8
22297 Hamburg

 

3. Bearbeitung von Beschwerden

Der Inhalt der einzelnen Beschwerde entscheidet über die Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung dieser innerhalb der HANSAINVEST. Je nach Beschwerde wird auch mit externen Rechtsanwälten zusammengearbeitet.

Bei telefonisch eingehenden Beschwerden ist es das Ziel, diese im ersten Telefongespräch für den Beschwerdeführer zufriedenstellend zu bearbeiten. Wenn die Beschwerde nicht im ersten Telefongespräch endgültig bearbeitet werden konnte, findet ein umgehender Rückruf statt.

Bei schriftlich eingehenden Beschwerden wird dem Beschwerdeführer in angemessener Frist der Eingang der Beschwerde bestätigt und die weitere fallabschließende Bearbeitung der Beschwerde veranlasst.

Jede Beschwerde sowie die zu ihrer Abhilfe getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert.

 

4. Kosten

Beschwerden können bei der HANSAINVEST kostenfrei eingelegt werden.

 

5. Außergerichtliches Schlichtungsverfahren (Ombudsverfahren)

Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) kostenlos anzurufen. Verbraucher sind Anlegende, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Näheres regelt die „Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI“.

Die HANSAINVEST hat sich der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) angeschlossen.

Informationen zur Beschreibung des Ombudsverfahren des BVI

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der HANSAINVEST kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: service@hansainvest.de.

In allen anderen Fällen (bspw. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen) ist die HANSAINVEST nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nicht dazu bereit.