ALLGEMEINES
Neben der Erstellung und Bereitstellung gesetzlich geforderter Dokumente veröffentlicht die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mbH (im Folgenden „HANSAINVEST“) außerdem Mitteilungen, welche einzig Vertriebs- und Marketingzwecken dienen. Diese Dokumente sind weder vertraglich bindend, noch sind sie ausreichend, um eine fundierte Investitionsentscheidung zu treffen.
Eine Entscheidung über den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds sollte erst nach Erhalt und Durchsicht des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen sowie nach vorheriger Rechts-, Steuer- und Anlageberatung erfolgen.
Die auf dieser Internetseite dargestellten Informationen stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und zum Erwerb eines Anteils an dem jeweiligen Investmentfonds dar.
Sofern der Investmentfonds soziale und ökologische Merkmale bewirbt, oder eine nachhaltige Investition tätigt, stehen für die Entscheidung über den Erwerb eines Anteils die Angaben gem. Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) zur Transparenz bei Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale zur Verfügung.
Bevor Sie im Fall von Streitigkeiten eine Klage erheben möchten, kommen Sie gerne auf uns zu. In der Regel lassen sich Konflikte vorher bewältigen.
RECHTSDURCHSETZUNG
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft werden wir durch die Bundesanstalt der Finanzaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.
Der Anlegerschutz spielt im Kapitalmarkt eine herausragende Rolle. Fehlverhalten, insbesondere bei Falschangabe oder Irreführung durch etwaige veröffentlichte Informationen, oder durch das fehlende Veröffentlichen relevanter Informationen, können zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers führen. Um Ihre Ansprüche als Anleger durchzusetzen stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, die Ihnen als Anleger neben der klassischen zivilrechtlichen Klage vor den ordentlichen Gerichten zur Verfügung stehen.
OMBUDSVERFAHREN DES BVI
Die HANSAINVEST hat sich der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) angeschlossen.
Informationen zur Beschreibung des Ombudsverfahren des BVI
EUROPÄISCHE PLATTFORM FÜR ONLINE-STREITBEILEGUNG
Zudem können sich Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr).
Als Kontaktadresse der HANSAINVEST kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: info@hansainvest.de.
Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle oder stellt den Kontakt zum Unternehmen her.
KOLLEKTIVE RECHTSDURCHSETZUNG
Neben den genannten Möglichkeiten der individuellen Streitbeilegung haben Sie unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit an einem kollektiven Rechtsschutzverfahren wie dem Musterfeststellungsklage gem. § 606 ZPO oder an einem Kapitalanlegermusterverfahren nach KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) zu beteiligen. Neben der Verbrauchereigenschaft ist erforderlich, dass sich jeweils ein gewisses Quorum an den genannten Verfahren beteiligt. Vor der Beteiligung an einem solchen Verfahren und zu den Voraussetzungen der Teilnahme, sollten Sie entsprechenden rechtlichen Rat einholen.
WIDERRUF DES GRENZÜBERSCHREITENDEN VERTRIEBS
Eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft kann den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an einem gem. § 310 KAGB vertriebenen EU-OGAW oder an einem gem. § 312 KAGB in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vertriebenen OGAW ab dem 02.08.2021 nach §§ 295a, 313a KAGB jederzeit widerrufen.
Als OGAW bezeichnen sich Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere, deren Zweck es ist die eingesammelten Mittel eines breiten Publikums für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und/oder weiteren Vermögensgegenständen zu investieren. Die individuelle Ausgestaltung des OGAWs und der Emittenten, in welche der individuelle OGAW investiert ist, lassen sich den offiziellen Verkaufsdokumenten entnehmen.
Ein solcher Widerruf muss dem Anleger über ein dem Anleger bekanntes und allgemein verfügbares Medium bekannt gemacht werden, ausreichend ist auch ein elektronisches Mittel. Außerdem muss die HANSAINVEST im Fall des Widerrufs den Anlegern ein Angebot zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher Anteile unterbreiten. Sofern die Identität des Anlegers bekannt ist, muss an diesen ein individuelles Angebot gerichtet werden. Zusätzlich muss das Angebot zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher Anteile oder Aktien mindestens für 30 Arbeitstage öffentlich zugänglich vorliegen. Sofern der Anleger die Möglichkeit des Rückkaufs oder der Rückgabe nutzt, dürfen dem Anleger keine weiteren Kosten entstehen.
Sofern die HANSAINVEST den grenzüberschreitenden Vertrieb eines EU-OGAWs widerruft hat sie den Anlegern die jeweils geltende Fassung des Jahresberichts, des Halbjahresberichts, des Prospektes, der Anlagebedingungen sowie der Satzung und der Ausgabe- und Rücknahmepreisen in deutscher und in einer in internationalen Finanzkreisen üblichen Sprachen zur Verfügung zu stellen.